Dienstag, Dezember 14, 2021
Veröffentlichungen
Kolumnenbeitrag von Jem Schyma und Malte Krohn für den FOCUS Money Versicherungsprofi.
In einem aktuellen Urteil stellt der BGH fest: Für den Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung kommt es allein auf den Verstoß an, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner vorwirft, nicht auf die Vorwürfe der Gegenseite. Was das Urteil für die Praxis bedeutet, erläutern Jem Schyma und Malte Krohn in ihrer Kolumne für FOCUS Money unter www.versicherungsprofi.online
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