Dienstag, Juni 14, 2022
Veröffentlichungen
Kolumne von Malte Krohn und Jem Schyma im FOCUS Money Versicherungsprofi
Untypische Tätigkeiten und sogar strafbare Handlungen könnenmvon der Betriebshaftpflicht gedeckt sein, hat das OLG Jena geurteilt. Unkonkrete Risikoausschlüsse sind eng auszulegen. Über das Urteil berichten unsere beiden FOCUS-Kolumnisten Malte Krohn und Jem Schyma in ihrem aktuellen Beitrag, online nachzulesen unter www.versicherungsprofi.online
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